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 Hinweise für Sport als Prüfungsfach

 

Prüfungstage:  Mai 2021     !!! Achtung - LA Prüfung u 12 Min-Lauf finden im GROßEN Stadion statt !!!

 

Du hast mit Eintritt in die Oberstufe die Wahl, wie du Sport belegen möchtest: als "normales" (Pflicht-) Fach oder sogar als Prüfungsfach im Abitur. 

  • Ist Sport Pflichtfach, dürfen höchstens drei Sportpraxiskurse in den Block I der Gesamtqualifikation (Grundkursblock) eingebracht werden. Du hast die Möglichkeit einer Sportkurse-Wahl - jeweils eine Disziplin pro Halbjahr.
  • Ist Sport 4. Prüfungsfach, müssen zwei Sportpraxiskurse und ein Sporttheoriekurs in den Block I sowie ein Sportpraxiskurs aus dem vierten Semester in den Block III eingebracht werden.
  • Sport kann als 5. Prüfungskomponente gewählt werden. Wird Sport als 5. Prüfungskomponente gewählt, wird der letzte Sporttheoriekurs in den Block III eingebracht. Fachübergreifende Aspekte müssen angemessen Berücksichtigung finden. Kursbezogene Arbeiten können sich auf einen Sportpraxis- oder Sporttheoriekurs beziehen.

Voraussetzung für die Wahl von Sport als Prüfungsfach bleibt die uneingeschränkte Sporttauglichkeit. Als Nachweis ist jedoch keine (sport-) ärztliche Bescheinigung mehr notwendig. Ersatzweise sollte eine schriftliche Erklärung des Schülers / der Schülerin bzw. der Erziehungsberechtigten vorgelegt werden, die in den Abiturunterlagen verbleibt. Die Wahl von Sport als 5. Prüfungskomponente ist hiervon nicht berührt.

SPORTTHEORIE

Schülerinnen und Schüler, die Sport am John-Lennon-Gymnasium als 4. Prüfungsfach oder als 5. Prüfungskomponente (mündliche Prüfung oder BLL) gewählt haben, müssen zwei Grundkurse Sporttheorie belegen, davon einen Kurs im 13. Jahrgang. [Bitte immer die aktuelle Oberstufenkursplanung beachten!]

1. Festlegung der Inhalte

Die Sporttheoriekurse orientieren sich an folgenden Lernbereichen:

  • Wissen zur Realisierung des eigenen sportlichen Handelns
  • Wissen zum individuellen sportlichen Handeln im sozialen Kontext
  • Wissen über den Sport im gesellschaftlichen Kontext.

Alle Lernbereiche sind im Verlauf der zwei Theoriekurse verpflichtend anzubieten. Die Lernbereiche sind daher nicht an jeweils einen Sporttheoriekurs oder ein Semester gebunden.

2. Bewertung in den Sporttheoriekursen

In allen Sporttheoriekursen werden der Allgemeine Teil (AT) und die Klausur (KL) wie 2:1 gewichtet.

Prüfungen im Fach Sport als 4. Prüfungsfach

Ist Sport 4. Prüfungsfach, müssen zwei Sportpraxiskurse und ein Sporttheoriekurs in den Block I sowie ein Sportpraxiskurs aus dem vierten Semester in den Block III eingebracht werden.

Sport kann als 5. Prüfungskomponente gewählt werden. Wird Sport als 5. Prüfungskomponente gewählt, wird der letzte Sporttheoriekurs in den Block III eingebracht. Fachübergreifende Aspekte müssen angemessen Berücksichtigung finden. Kursbezogene Arbeiten können sich auf einen Sportpraxis- oder Sporttheoriekurs beziehen.

Voraussetzung für die Wahl von Sport als Prüfungsfach bleibt die uneingeschränkte Sporttauglichkeit. Als Nachweis ist jedoch keine (sport-) ärztliche Bescheinigung mehr notwendig. Ersatzweise sollte eine schriftliche Erklärung des Schülers / der Schülerin bzw. der Erziehungsberechtigten vorgelegt werden, die in den Abiturunterlagen verbleibt. Die Wahl von Sport als 5. Prüfungskomponente ist hiervon nicht berührt.

1. Praktischer Teil der besonderen Fachprüfung

Der praktische Teil der besonderen Fachprüfung entspricht den Anforderungen der gültigen Einheitlichen Prüfungsanforderungen im Abitur (EPA) und besteht aus drei Prüfungsaufgaben aus mindestens zwei Themenfeldern der curricularen Vorgaben. Zwei unterschiedliche Aufgabenarten müssen berücksichtigt werden.

Die erste Prüfungsaufgabe besteht aus drei, die zweite aus zwei Teilaufgaben, wobei eine Teilaufgabe reflexive Anteile haben muss. Die dritte Prüfungsaufgabe besteht aus einer „Teilaufgabe“, dem 12-Minuten-Lauf. Die reflexiven Anteile gehen mit einem Drittel in die Bewertung einer Teilaufgabe der ersten oder zweiten Prüfungsaufgabe ein. (Die Gewichtung muss ausgewiesen werden.)

Alle erbrachten Leistungen (drei Teilaufgaben der 1. Prüfungsaufgabe, zwei Teilaufgaben der 2. Prüfungsaufgabe, 12-Minuten-Lauf) werden gleich gewichtet.

Alle Leistungen im 4. Prüfungsfach werden nach Leistungsstufe II bewertet. Die Tabellen mit den Werten sind im Fachbrief 3 zu finden!

2. Theoretischer Teil der besonderen Fachprüfung

In den theoretischen Prüfungen (mündlich im 4. Prüfungsfach bzw. schriftlich im 2. Prüfungsfach) sollten sich der Umfang der erwarteten Leistungen in den Anforderungsbereichen I, II und III in der Regel etwa wie 3:4:3 verhalten. Die Zuordnung der Anforderungsbereiche zu den erwarteten Teilleistungen berücksichtigt den geringeren Stundenanteil in der Sporttheorie gegenüber anderen Prüfungsfächern.

Sport als 5. Prüfungskomponente

Sport darf als fünfte Prüfungskomponente gewählt werden, und zwar als mündliche Prüfung (Präsentationsprüfung) oder als Besondere Lernleistung (BLL).

 

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