Schulkonferenz

Was ist die Schulkonferenz?

Der Schulkonferenz kommt nach dem Schulgesetz eine besondere Bedeutung zu. Die Schulkonferenz ist das "oberste Beratungs- und Beschlussgremium der schulischen Selbstgestaltung. Sie dient der Zusammenarbeit von Schülerinnen und Schülern, deren Erziehungsberechtigten und dem Schulpersonal." (§75 Abs. 1 SchulG)

Das Schulgesetz unterscheidet drei Formen der Mitwirkung der Schulkonferenz:

  1. Entscheidungsrechte,
  2. Anhörungsrechte und
  3. Befassungsrechte.

Die Details zu den einzelnen Rechten sind im Schulgesetz unter § 76 nachzulesen.

Wer ist in der Schulkonferenz im Schuljahr 2020/2022?

Im Folgenden werden die Namen der Mitglieder der Schulkonferenz genannt. Anliegen können über die Gremien (Gesamtelternvertretung, Schülervertretung, Lehrerkollegium) eingebracht werden.

  • Elternvertreter/innen: Fr. Distelmeyer, Fr. Goetzmann, Hr. Meyer, Hr. Spiewak 
  • Vertreter/innen: Fr. Adler, Fr. Müller, Fr. Engel, Fr. Reuthe, Fr. Schlieps
  • Schülervertreter/innen: O. Bender, J. Franke, L. Holzner, C. von Kruse 
  • Vertreter/innen: E. Emminhaus, Y. Fattahi
  • Lehrervertreter/innen: Hr. Friedersdorff, Fr. Klesmann, Fr. Weiss, Hr. Wirtz
  • Stellvertreter/innen: Fr. Thiele-Azadian, Fr. Venus, Hr. Nehuis, Hr. Milles