FAQ

 

Auf dieser Seite haben wir häufig gestellte Fragen bzw. Probleme und deren Antworten/Lösungen für Sie zusammengestellt. Sollten Sie hier nicht fündig werden, schreiben Sie uns eine Email unter sekretariat@jlgym-berlin.de.

1. Wie funktioniert das noch einmal mit der Krankmeldung und den Entschuldigungen?

1. Sie melden ihr Kind an jedem Tag der Abwesenheit bis 7:45 Uhr über das Online-Formular krank:

  • Geben Sie hier unbedingt ihre aktuelle E-Mail-Adresse an. Nehmen Sie eine Krankmeldung per Telefon (030/40500110) bitte nur im Ausnahmefall vor.
  • Ihre Nachricht wird automatisch an das Schulsekretariat und and die Klassenleitung gesendet. Bitte beachten Sie, dass diese Krankmeldung nicht die schriftliche Entschuldigung ersetzt!

2. Sie reichen eine unterschriebene Entschuldigung bei der Klassenleitung ein.

  • Spätestens am dritten Tag nach Rückkehr muss eine durch eine:n Erziehungsbrechtigte:n unterschriebene schriftliche Entschuldigung bei der Klassenleitung eingereicht werden bzw. ein ärztliches Attest. Haben Sie Ihr Kind online krank gemeldet, erhalten Sie automatisch einen Antrag auf Entschuldigung per Mail, den sie digital unterschrieben über das Krankmeldungsformular oder über Ihr Kind ausgedruckt in den roten Briefkasten (rechts neben der Glastür zum Sekretariatsflur) bzw. direkt an die Klassenleitung einreichen können. Alternativ geht auch die handschriftliche Entschuldigung an die Klassenleitung.
  • Wurde eine Leistungsüberprüfung in der Oberstufe verpasst, ist ein ärztliches Attest notwendig.
  • Erfolgt die schriftliche Entschuldigung nicht in der genannten Frist, gilt das Fehlen als unentschuldigt. Bleibt Ihr Kind unentschuldigt dem Unterricht fern, so wird die Schule am ersten unentschuldigten Fehltag mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

2. Ich möchte mein Kind aus wichtigen Gründen für bis zu drei Tage beurlauben lassen.

  • Beantragen Sie dies in der Regel spätestens eine Woche vor dem Fehlen formlos und schriftlich mit Unterschrift aller Erziehungsberechtigten bei der Klassenleitung.
  • Beurlaubungen vor und nach den Ferien genehmigt die Schulleitung nur im wichtigen und unaufschiebbaren Ausnahmefall (Freistellungen für Urlaubsreisen werden nicht genehmigt).
  • Bei nicht vorhersehbaren Ereignissen (z.B. Todesfall) gilt die Frist nicht. In diesem Fall ist neben der Klassenleitung auch das Sekretariat zu informieren.

3. Ich möchte mein Kind für einen Zeitraum von mehr als drei Tagen beurlauben lassen.

 

  • Beantragen Sie dies mindestens vier Wochen vor dem Fehlen formlos und schriftlich mit Unterschrift aller Erziehungsberechtigten bei der Schulleitung. Diese wird Ihren Antrag prüfen und Ihnen die Entscheidung schriftlich mitteilen.

4. Mein Kind möchte ins Ausland.

  • Einmal im Jahr findet nach den Sommerferien (meist im September) ein Infoabend für Schüler:innen und Eltern über Auslandsaufenthalte in unserer Aula statt. Entnehmen Sie den Termin unserem Schulkalender.
  • Ein Auslandsaufenthalt sollte gut geplant sein! Informationen mit wichtigen Hinweisen können sie u.a. bei Fr. Mayer (may@jlgym-berlin.de) bekommen.

5. Ich möchte an das John-Lennon-Gymnasium wechseln

a) Wird für die neuen 7. Klassen ein Aufnahmetest durchgeführt?

→ Nein. Die Aufnahme erfolgt in diesem Jahr ausschließlich auf Basis der von der Grundschule erteilten Förderprognose bzw. des Losverfahrens. Genauere Informationen zu den Aufnahmeregularien finden Sie auch auf der Unterseite für die Anmeldung zur 7. Klasse.

b) Ich möchte zum John-Lennon-Gymnasium wechseln. Wie erfahre ich, ob ein Platz frei ist?

→ In seltenen Fällen ist ein Platz in den Klassen der Mittelstufe frei, größer ist die Möglichkeit zur Oberstufe an das John-Lennon-Gymnasium zu wechseln. In jedem Fall schreibst Du eine E-Mail an Frau Mayer für die Mittelstufe (may@jlgym-berlin.de) oder an Herrn Kühn für die Oberstufe (kue@jlgym-berlin.de) und bewirbst dich, indem du dich kurz vorstellst, dein Anliegen formulierst und die Kopien der letzten drei Zeugnisse inkl. Einschätzung zum Arbeits- und Sozialverhalten im Anhang beifügst. Wir bemühen uns, dir so bald wie möglich zu antworten.

3. Ich bin bereits Schüler*in am John-Lennon-Gymnasium

a) Wie erfahre ich, ob Unterricht ausfällt bzw. Vertretungsunterricht erfolgt?

→ Jede:r Schüler:in hat einen Zugang zu WebUntis, unserer Software für die Stundenplanung, über den er/sie bequem von zu Hause oder dem Smartphone aus den aktuellen Stand der Vertretungsplanung einsehen kann.

b) Wann werden Wahlpflichtkurse gewählt?

→ Wahlpflichtkurse werden in Klasse 8 (2. HJ) gewählt. Neben einer 3. Fremdsprache werden v.a. fächerübergreifende Kurse angeboten. Eine Übersicht der aktuellen Wahlmöglichkeiten findest du hier. Zur Wahl: Du kannst eine Erst- und Zweitwahl abgeben gemäß deiner Neigung, sprich wo du Kenntnisse vertiefen möchten. Deine Eltern und du werden auf einer Infoveranstaltung in der 8. Klasse über alles informiert.

c)  Kann ich einen Wahlpflichtkurs wechseln?

→ In Klasse 8 kann man den gewählten Wahlpflichtkurs zum Ende des ersten Schulhalbjahres auf Antrag wechseln. Das heißt, du schilderst in einem kurzen Brief an deinen Wunsch, das Wahlpflichtfach zu wechseln, begründest diesen und nennst das neue Fach. Diesen Brief müssen beide Elternteile unterschreiben und er muss bis Ende Dezember in Raum 016 abgegeben werden. Sofern der Wahlpflichtkurs nicht überfüllt ist, können wir mit großer Wahrscheinlichkeit deinem Wechselwunsch zustimmen.

d)  Kann ich einen Sportkurs in der Sek. II wechseln?

Du hast mit deiner Kurswahl auch verbindlich vier Sportkurse gewählt. Ein Wechsel kann nur erfolgen, wenn du entweder

  • aufgrund eines sportärztlichen Attests die von dir gewählte Sportart nicht mehr ausüben darfst bzw. sollst. Unter Vorlage des Attests würde dir entweder ein neuer Sportkurs zugewiesen werden oder ein weiteres Fach, der anstelle des Pflichtkurses Sport deiner Belegverpflichtung angerechnet werden würde.
  • oder eine:n Tauschpartner:in aus deinem Semester findest, der/ die mit dir den Sportkurs tauschen würde. In diesem Fall müsstet Ihr beide gemeinsam zu den Päkos in Raum 016 kommen und den Sportkurswechsel für das kommende Semester beantragen. Den Wechselwunsch solltet ihr schon während des laufenden Semesters für das nächste Semester beantragen.